Liberaler Widerstand – jetzt!
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NEIN zum staatlichen Mietzinsdiktat

Veröffentlicht am 07.07.2014 von Liberaler Widerstand – jetzt! | 0 Kommentar(e)

NEIN zum staatlichen Mietzinsdiktat

Am  28. September 2014 stimmen wir ab über den Gegenvorschlag des Zürcher Kantonsrats zur SP-Volksinitiative mit dem verführerischen Titel „Für mehr bezahlbaren Wohnraum“. Doch der Schein trügt: Mit der Revision des Zürcher Planungs- und Baugesetzes (PBG) kommen nur wenige in den Genuss von vergünstigten Wohnungen, während die Mehrzahl der übrigen Wohnungen teurer werden, um den Ertragsausfall zu kompensieren. Die Zeche bezahlt einmal mehr der Mittelstand.

Von Carmen Walker Späh, Kantonsrätin, Mitglied der vorberatenden Kommission für Planung und Bau (KPB)

Worum geht es?

Die von der SP im Jahre 2011 eingereichte kantonale Volksinitiative verlangte eine PBG-Änderung, wonach in einzelnen Zonen, Gebieten oder für einzelne Geschosse die Kostenmiete vorgeschrieben ist. Eine Rendite auf das investierte Kapital sollte nicht mehr erlaubt sein. Die Volksinitiative wurde zugunsten eines vom Zürcher Kantonsrat beschlossenen Gegenvorschlags zurückgezogen. Gegenüber der Volksinitiative wurden zwei wesentliche Korrekturen vorgenommen: Zum einen wird neu verlangt, dass die Regelung nur zum Tragen kommt, wenn die Nutzungsmöglichkeiten erhöht werden; zum anderen werden Belegungsvorschriften verlangt. Der Regierungsrat erlässt neu eine Ausführungsverordnung. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Weniger Markt – weniger Angebot

Bereits heute sind die Marktmechanismen im Immobilienbereich aufgrund der bestehenden hohen Regulierungsdichte stark eingeschränkt. Eine zusätzliche Einschränkung wird die Trennung zwischen marktbestimmten Mieten und solchen, die der Marktsteuerung entzogen sind, weiter verstärken. Die Mieten im freien Marktsegment werden noch stärker ansteigen, schlicht um die Mindererträge von Gebäuden, bei denen die Kostenmiete gilt, auszugleichen. Zum andern können die herabgesetzten Renditeerwartungen zu einem Rückzug von Investoren aus dem Wohnungsbau und damit zu einem weiteren Nachfrageüberhang auf dem Wohnungsmarkt führen. Die Wohnraumproblematik würde dadurch sogar verschärft. Als Beispiel bietet sich die Stadt Genf an: seit die Mieten reguliert sind, wird nicht mehr investiert. Der vernachlässigte Gebäudebestand wird zur Hypothek für die nächste Generation. Das ist unverantwortbar und verletzt die Eigentumsgarantie. Betroffen sind auch diejenigen, die sich bis jetzt für günstige Wohnungen engagiert haben, nämlich die Wohnbaugenossenschaften. Denn der Staat wird auch bei ihnen kontrollieren müssen, ob es sich um einen vergünstigten Wohnraum handelt. Dies führt nicht nur zu mehr staatlichen Kontrollen, sondern auch zu mehr Bürokratie, die sich wiederum kostentreibend auf die übrigen Mieten auswirken werden. Eine Annahme des Gegenvorschlages würde zu einer Offenlegung sämtlicher Mietverträge gegenüber dem Staat führen, da nur so geprüft werden kann, ob der Anteil an günstigen Mieten eingehalten wird.

Der Staat in den eigenen vier Wänden

Dass der Kantonsrat im Zusammenhang mit dem vergünstigten Wohnraum Belegungsvorschriften forderte, ist mindestens konsequent. Der staatlich verordnete subventionierte Raum ist konsequenterweise auch intensiver zu nutzen. Überdies gälte es zu verhindern, dass diese Wohnungen mit Profit untervermietet werden. Doch so viel staatliche Kontrolle in den vier Wänden kann niemand ernsthaft wollen. Orwell lässt grüssen!

Bestehende Instrumente nutzen

Bereits das geltende Recht sieht wirksame Instrumente zur Förderung von günstigem Wohnraum vor: Auf bundesrechtlicher Ebene bestimmt Art. 269 ff. des Obligationenrechts, wann Mietzinse missbräuchlich sind. Der Kanton Zürich kann gemäss § 4 ff. des Gesetzes über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung vom 7. Juni 2004 (WBFG) den Bau, den Erwerb und die Erneuerungen von Mietwohnungen durch die Gewährung von zinslosen oder zinsgünstigen grundpfandgesicherten Darlehen fördern. Der Kanton fördert das selbst genutzte Wohneigentum mit Bürgschaften. Zu diesem Zweck kann er sich am Kapital von Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften beteiligen, die Wohneigentum fördern (vgl. § 9 WBFG).

Fazit

Der Kanton Zürich verfügt über eine hohe Lebensqualität und ein breites Angebot an Wohnraum, auch wenn beides in der Wohnraumdiskussion immer wieder untergeht. Das haben wir unserem zwar bedrohten, aber immer noch liberalen Wohnungsmarkt zu verdanken und nicht der staatlichen Regulierungswut. Verdichtung heisst die Herkulesaufgabe der Zukunft.  Diese Aufgabe gilt es ohne neue Staatseingriffe anzupacken mit möglichst viel unternehmerischer Freiheit, damit das Potential auch zum Tragen kommt. Doch es erstaunt nicht, dass gerade diejenigen Kreise nach günstigen Mieten rufen, die ihrerseits das Bauen mit unzähligen Auflagen und übertriebenen Standards immer mehr verteuern. Die Stadt Zürich zum Beispiel wartet nur darauf, ganze Gebiete als „Wohngebiete mit vergünstigtem Wohnen“ zu definieren. Dies ist wohl der Grund, warum die laufende BZO-Revision keine Verdichtung vorsieht. Deshalb: ein überzeugtes liberales NEIN zur PBG-Revision am 28. September 2014.

 


 

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